Informationen zur Alltagsbegleitung

Bei AlltagsWege lege ich Wert auf Transparenz und möchten Ihnen den Zugang zu meinen Leistungen so einfach wie möglich gestalten. Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen, die uns gestellt werden, um Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Alltagsbegleitung zu geben.

Häufig gestellte Fragen

Ich weiß, dass Sie viele Fragen haben könnten, wenn es um die Betreuung und Unterstützung im Alltag geht. Deshalb habe ich hier die wichtigsten Fragen und deren Antworten für Sie zusammengefasst. Sollte Ihr Anliegen hier nicht aufgeführt sein, zögern Sie bitte nicht, uns persönlich zu kontaktieren.

Wer kann meine Leistungen in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige Erwachsene mit anerkanntem Pflegegrad und Anspruch auf Leistungen nach §45a und §45b SGB XI.

Wird Grundpflege übernommen?

Nein. Es werden keine medizinischen oder grundpflegerischen Leistungen erbracht. Unsere Alltagsbegleitung konzentriert sich auf unterstützende nicht-pflegerische Tätigkeiten.

Wie erfolgt die Abrechnung?

Die Abrechnung erfolgt über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse oder – falls gewünscht – privat. Weitere Details dazu finden Sie weiter unten.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?

Ich bin in Neuenhagen bei Berlin sowie in den umliegenden Gemeinden im Landkreis Märkisch-Oderland für Sie da.

Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?

Sie werden frühzeitig informiert. Eine Vertretung durch einen qualifizierten, selbständig tätigen Helfenden ist nach vorheriger Zustimmung möglich, um eine kontinuierliche Betreuung zu gewährleisten.

Sind Sie versichert?

Ja, für Ihre Sicherheit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung.

Wie wird der Datenschutz gewährleistet?

Alle personenbezogenen Daten werden gemäß DSGVO vertraulich behandelt und sicher aufbewahrt. Ihr Schutz ist uns sehr wichtig.

Für wen ist Ihre Alltagsbegleitung gedacht und wer kann sie in Anspruch nehmen?

Meine Alltagsbegleitung richtet sich an:

  • Menschen mit geistiger Behinderung
  • Menschen mit körperlichen Einschränkungen
  • Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
  • Menschen mit psychischen Erkrankungen

Wie läuft es ab, wenn jemand Ihre Unterstützung in Anspruch nehmen möchte? Was ist der erste Schritt?

Der erste Schritt ist immer die Kontaktaufnahme. Sie erreichen mich telefonisch unter 0152 09 14 52 75 oder per E-Mail unter s.haut@alltagswege.com. Gerne können Sie mich auch über das Kontaktformular auf meiner Website erreichen.

Was sollten Interessenten über die Kosten wissen und wie funktioniert das mit der Unterstützung durch die Pflegekasse (§ 45a/b SGB XI)?

Abrechnung mit der Pflegekasse

Durch meine anerkannte Qualifikation gemäß § 45a SGB XI und die offizielle Anerkennung durch das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) Brandenburg bin ich berechtigt, meine Leistungen direkt mit den Pflegekassen abzurechnen.

Je nach Wunsch haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Eigene Einreichung bei der Pflegekasse: Sie erhalten von mir einen Leistungsnachweis sowie eine Rechnung und reichen diese selbstständig bei Ihrer Pflegekasse ein.

2. Direkte Abrechnung über Abtretungserklärung: Auf Wunsch können Sie eine Abtretungserklärung unterzeichnen. In diesem Fall übernehme ich die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. Für Sie entsteht dadurch kein zusätzlicher organisatorischer Aufwand.

Selbstverständlich informiere ich Sie transparent über alle Schritte und stehe Ihnen bei Fragen zur Finanzierung jederzeit unterstützend zur Seite.

Haben sie noch weitere Fragen?

Ich hoffe, diese Übersicht konnte viele Ihrer Fragen beantworten. Wenn Sie dennoch weitere Anliegen haben oder eine persönliche Beratung wünschen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich, um mehr zu erfahren oder einen Termin zu vereinbaren.

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